Remember "Julian Assange": Zahlreiche Petitionen fordern seine Freilassung und die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit ...
Sahra Wagenknecht im Deutschen Bundestag zu Julian Assange: https://www.facebook.com/watch/?v=1357555369033316
Blogger
Der australische Whistleblower Julian Assange soll an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Dort drohen im drei bis vier Menschleben Haft. Es gibt unzählige Petitionen pro Assange und seine Freilassung. Bundestagsabgeordnete, Prominente aus allen Lebensbereichen und vom "gemeinen Volk" fordern Menschlichkeit und Freiheit der Meinungsäußerung. Auch aus Ravensburg gibt es eine Petition, die vor vier Jahren und einem Monat ins Netz gestellt wurde. Sie hat mit dem heutigen Tag, exakt 1.400 Unterschriften. Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sind viele Petitionen in der "Causa Assange" eingegangen. Darüber wird in der Bundesdrucksache 20/710020 vom 21. Juni 2023 berichtet.
Bundesdrucksache 20/710020. Wahlperiode vom 21.06.2023
Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
Der Petitionsausschuss beschäftigte sich im Berichtszeitraum auf Grundlage mehrerer Petitionen auch mit dem Fall des Journalisten Julian Assange. In den Petitionen war unter anderem gefordert worden, die psychologische Folter Assanges und den damit verbundenen Angriff auf die Pressefreiheit zu verurteilen. Auch war gefordert worden, sich für seine sofortige Freilassung und die Nichtauslieferung an die USA einzusetzen. Die entsprechende Leitpetition wurde von mehr als 2.700 Personen unterstützt. Zur Begründung waren insbesondere auf die Umstände des Verfahrens sowie die Haftbedingungen und den schlechten Gesundheitszustand Assanges hingewiesen worden. Der Angriff auf die psychische und physische Unversehrtheit Assanges betreffe nicht nur ihn als Einzelperson, sondern habe große rechtliche und politische Bedeutung unter anderem für die Pressefreiheit in Deutschland, Europa und weltweit. Eine Auslieferung und Verurteilung Assanges könne einen Präzedenzfall schaffen für die Behandlung von Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Publikationen. Der Petitionsausschuss holte zu dem Anliegen eine Stellungnahme der Bundesregierung – des Auswärtiges Amtes – ein. Bei seiner parlamentarischen Prüfung konnte der Ausschuss folgende Feststellungen treffen:
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beobachten seit Beginn sämtliche Entwicklungen des weltweit medial und politisch stark beachteten Auslieferungsverfahrens gegen Julian Assange. Die Bundesregierung kommentiert jedoch Auslieferungsprozesse, die von Drittstaaten durchgeführt werden, grundsätzlich nicht. Eine endgültige Entscheidung der britischen Justiz über die Auslieferung Assanges an die USA stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Ausschusses noch aus.
Der Ausschuss betonte – vor dem Hintergrund besorgniserregender Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen –, dass menschenwürdige Haftbedingungen einen elementaren Bestandteil rechtsstaatlicher Verfahren darstellen. Da Deutschland nicht für die konsularische Betreuung Assanges zuständig ist, liegen jedoch der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu den konkreten Haftbedingungen vor. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/7100 Der Ausschuss gelangte zu der Einschätzung, dass bei der Frage nach einer Auslieferung Assanges auch die bedenklichen Signalwirkungen für die Pressefreiheit zu beachten sind. Er äußerte insoweit Verständnis für die Befürchtungen der Petentinnen und Petenten und unterstrich die überragende Bedeutung der Freiheit der Presse bei der Kontrolle der Staatsgewalt und bei der Erhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Der Ausschuss wies zudem
auf eine bereits in der 19. Wahlperiode gegrĂĽndete interfraktionelle Arbeitsgruppe mehrerer Abgeordneter hin,
die sich für die Freilassung Assanges einsetzt. Er unterstützte grundsätzlich den Einsatz für ein faires Verfahren
und die Verteidigung der Menschenrechte.
Vor diesem Hintergrund hielt der Ausschuss die in den Eingaben geäußerten Überlegungen letztlich für berechtigt.
Er empfahl daher, die Petition der Bundesregierung zur BerĂĽcksichtigung zu ĂĽberweisen, da das Anliegen aus
Sicht des Ausschusses begrĂĽndet und Abhilfe notwendig war. Als Anregung fĂĽr eine weitere parlamentarische
Initiative empfahl der Ausschuss ferner, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben."