Remember "Julian Assange": Zahlreiche Petitionen fordern seine Freilassung und die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit ...
Sahra Wagenknecht im Deutschen Bundestag zu Julian Assange: https://www.facebook.com/watch/?v=1357555369033316

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Der australische Whistleblower Julian Assange soll an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Dort drohen im drei bis vier Menschleben Haft. Es gibt unzĂ€hlige Petitionen pro Assange und seine Freilassung. Bundestagsabgeordnete, Prominente aus allen Lebensbereichen und vom "gemeinen Volk" fordern Menschlichkeit und Freiheit der MeinungsĂ€uĂerung. Auch aus Ravensburg gibt es eine Petition, die vor vier Jahren und einem Monat ins Netz gestellt wurde. Sie hat mit dem heutigen Tag, exakt 1.400 Unterschriften. Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sind viele Petitionen in der "Causa Assange" eingegangen. DarĂŒber wird in der Bundesdrucksache 20/710020 vom 21. Juni 2023 berichtet.
Bundesdrucksache 20/710020. Wahlperiode vom 21.06.2023
Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
Der Petitionsausschuss beschĂ€ftigte sich im Berichtszeitraum auf Grundlage mehrerer Petitionen auch mit dem Fall des Journalisten Julian Assange. In den Petitionen war unter anderem gefordert worden, die psychologische Folter Assanges und den damit verbundenen Angriff auf die Pressefreiheit zu verurteilen. Auch war gefordert worden, sich fĂŒr seine sofortige Freilassung und die Nichtauslieferung an die USA einzusetzen. Die entsprechende Leitpetition wurde von mehr als 2.700 Personen unterstĂŒtzt. Zur BegrĂŒndung waren insbesondere auf die UmstĂ€nde des Verfahrens sowie die Haftbedingungen und den schlechten Gesundheitszustand Assanges hingewiesen worden. Der Angriff auf die psychische und physische Unversehrtheit Assanges betreffe nicht nur ihn als Einzelperson, sondern habe groĂe rechtliche und politische Bedeutung unter anderem fĂŒr die Pressefreiheit in Deutschland, Europa und weltweit. Eine Auslieferung und Verurteilung Assanges könne einen PrĂ€zedenzfall schaffen fĂŒr die Behandlung von Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Publikationen. Der Petitionsausschuss holte zu dem Anliegen eine Stellungnahme der Bundesregierung â des AuswĂ€rtiges Amtes â ein. Bei seiner parlamentarischen PrĂŒfung konnte der Ausschuss folgende Feststellungen treffen:
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beobachten seit Beginn sĂ€mtliche Entwicklungen des weltweit medial und politisch stark beachteten Auslieferungsverfahrens gegen Julian Assange. Die Bundesregierung kommentiert jedoch Auslieferungsprozesse, die von Drittstaaten durchgefĂŒhrt werden, grundsĂ€tzlich nicht. Eine endgĂŒltige Entscheidung der britischen Justiz ĂŒber die Auslieferung Assanges an die USA stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Ausschusses noch aus.
Der Ausschuss betonte â vor dem Hintergrund besorgniserregender Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen â, dass menschenwĂŒrdige Haftbedingungen einen elementaren Bestandteil rechtsstaatlicher Verfahren darstellen. Da Deutschland nicht fĂŒr die konsularische Betreuung Assanges zustĂ€ndig ist, liegen jedoch der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu den konkreten Haftbedingungen vor. Deutscher Bundestag â 20. Wahlperiode â 19 â Drucksache 20/7100 Der Ausschuss gelangte zu der EinschĂ€tzung, dass bei der Frage nach einer Auslieferung Assanges auch die bedenklichen Signalwirkungen fĂŒr die Pressefreiheit zu beachten sind. Er Ă€uĂerte insoweit VerstĂ€ndnis fĂŒr die BefĂŒrchtungen der Petentinnen und Petenten und unterstrich die ĂŒberragende Bedeutung der Freiheit der Presse bei der Kontrolle der Staatsgewalt und bei der Erhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Der Ausschuss wies zudem
auf eine bereits in der 19. Wahlperiode gegrĂŒndete interfraktionelle Arbeitsgruppe mehrerer Abgeordneter hin,
die sich fĂŒr die Freilassung Assanges einsetzt. Er unterstĂŒtzte grundsĂ€tzlich den Einsatz fĂŒr ein faires Verfahren
und die Verteidigung der Menschenrechte.
Vor diesem Hintergrund hielt der Ausschuss die in den Eingaben geĂ€uĂerten Ăberlegungen letztlich fĂŒr berechtigt.
Er empfahl daher, die Petition der Bundesregierung zur BerĂŒcksichtigung zu ĂŒberweisen, da das Anliegen aus
Sicht des Ausschusses begrĂŒndet und Abhilfe notwendig war. Als Anregung fĂŒr eine weitere parlamentarische
Initiative empfahl der Ausschuss ferner, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben."