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Remember "Julian Assange": Zahlreiche Petitionen fordern seine Freilassung und die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit ...

5. März, 2024 um 12:27 Uhr, Keine Kommentare

Sahra Wagenknecht im Deutschen Bundestag zu Julian Assange:  https://www.facebook.com/watch/?v=1357555369033316




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Der australische Whistleblower Julian Assange soll an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Dort drohen im drei bis vier Menschleben Haft. Es gibt unzählige Petitionen pro Assange und seine Freilassung. Bundestagsabgeordnete, Prominente aus allen Lebensbereichen und vom "gemeinen Volk" fordern Menschlichkeit und Freiheit der MeinungsäuĂźerung. Auch aus Ravensburg gibt es eine Petition, die vor vier Jahren und einem Monat ins Netz gestellt wurde. Sie hat mit dem heutigen Tag, exakt 1.400 Unterschriften. Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sind viele Petitionen in der "Causa Assange" eingegangen. DarĂĽber wird in der Bundesdrucksache 20/710020 vom 21. Juni 2023 berichtet. 


Bundesdrucksache 20/710020. Wahlperiode vom 21.06.2023 

Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)

Der Petitionsausschuss beschäftigte sich im Berichtszeitraum auf Grundlage mehrerer Petitionen auch mit dem Fall des Journalisten Julian Assange. In den Petitionen war unter anderem gefordert worden, die psychologische Folter Assanges und den damit verbundenen Angriff auf die Pressefreiheit zu verurteilen. Auch war gefordert worden, sich fĂĽr seine sofortige Freilassung und die Nichtauslieferung an die USA einzusetzen. Die entsprechende Leitpetition wurde von mehr als 2.700 Personen unterstĂĽtzt. Zur BegrĂĽndung waren insbesondere auf die Umstände des Verfahrens sowie die Haftbedingungen und den schlechten Gesundheitszustand Assanges hingewiesen worden. Der Angriff auf die psychische und physische Unversehrtheit Assanges betreffe nicht nur ihn als Einzelperson, sondern habe groĂźe rechtliche und politische Bedeutung unter anderem fĂĽr die Pressefreiheit in Deutschland, Europa und weltweit. Eine Auslieferung und Verurteilung Assanges könne einen Präzedenzfall schaffen fĂĽr die Behandlung von Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Publikationen. Der Petitionsausschuss holte zu dem Anliegen eine Stellungnahme der Bundesregierung – des Auswärtiges Amtes – ein. Bei seiner parlamentarischen PrĂĽfung konnte der Ausschuss folgende Feststellungen treffen: 

 Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beobachten seit Beginn sämtliche Entwicklungen des weltweit medial und politisch stark beachteten Auslieferungsverfahrens gegen Julian Assange. Die Bundesregierung kommentiert jedoch Auslieferungsprozesse, die von Drittstaaten durchgefĂĽhrt werden, grundsätzlich nicht. Eine endgĂĽltige Entscheidung der britischen Justiz ĂĽber die Auslieferung Assanges an die USA stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Ausschusses noch aus. 

 Der Ausschuss betonte – vor dem Hintergrund besorgniserregender Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen –, dass menschenwĂĽrdige Haftbedingungen einen elementaren Bestandteil rechtsstaatlicher Verfahren darstellen. Da Deutschland nicht fĂĽr die konsularische Betreuung Assanges zuständig ist, liegen jedoch der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu den konkreten Haftbedingungen vor. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/7100 Der Ausschuss gelangte zu der Einschätzung, dass bei der Frage nach einer Auslieferung Assanges auch die bedenklichen Signalwirkungen fĂĽr die Pressefreiheit zu beachten sind. Er äuĂźerte insoweit Verständnis fĂĽr die BefĂĽrchtungen der Petentinnen und Petenten und unterstrich die ĂĽberragende Bedeutung der Freiheit der Presse bei der Kontrolle der Staatsgewalt und bei der Erhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. 

Der Ausschuss wies zudem auf eine bereits in der 19. Wahlperiode gegründete interfraktionelle Arbeitsgruppe mehrerer Abgeordneter hin, die sich für die Freilassung Assanges einsetzt. Er unterstützte grundsätzlich den Einsatz für ein faires Verfahren und die Verteidigung der Menschenrechte. Vor diesem Hintergrund hielt der Ausschuss die in den Eingaben geäußerten Überlegungen letztlich für berechtigt. Er empfahl daher, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, da das Anliegen aus Sicht des Ausschusses begründet und Abhilfe notwendig war. Als Anregung für eine weitere parlamentarische Initiative empfahl der Ausschuss ferner, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben."


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