Änderungen der Fristen im Bundesnaturschutzgesetz gefordert - Klimabedingte Verschiebungen der phänologische Jahreszeiten
Blogger: Aufgrund der vorliegenden empirischen Daten über sieben Dekaden, habe mich entschlossen, heute einen offiziellen Antrag bei der Bundesregierung und dem Bundesparlament zur "Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes" in Form einer offiziellen Petition auf der dortigen Online-Plattform einzureichen. Sollte die Einreichung dieser Petition akzeptiert werden, wird es einige Tage dauern, bis sie dort erscheint, zumal heute das Wochenende beginnt. Den Link zur Petition werde ich dann nachreichen.
Worum es geht:
Verehrte Leserschaft und liebe Climate-Community,
bekanntlich ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) seit dem 1. März 2010 in Kraft. In diesem Gesetz werden unter anderem auch bundeseinheitlich Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege geregelt (§ 39 BNatSchG). Diese Regelungen betreffen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Wer also von Ihnen/von euch in diesem Zeitraum seine oder überhaupt Gehölze beschneiden, fällen oder roden will, sollte sich unbedingt im zuvor!! mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen, inklusive der Ausnahmebestimmungen.
Ziel des Bundesgesetzes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Reproduktionszeit (Paarung und Fortpflanzung) der meisten Tierarten. Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen. Auch Insekten profitieren von der Regelung. Hummeln, Bienen oder Schmetterlinge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor.
Doch der Deutsche Wetterdienst hat seit 1951 und das Bayerische Landesamt für Umwelt seit 1961 durch akribische Aufzeichnungen festgestellt, dass sich der Frühlingsbeginn pro Dekade (10 Jahre) um 4,6 Tage nach vorne verschiebt. Im Laufe von fünfzig Jahren wanderte der sogenannte phänologische Frühlingsbeginn um 23 Tage nach vorne, was in der Praxis (!) bedeutet, dass auch die Paarungszeiten der Vögel und anderer Baumtiere entsprechend früher beginnt.
Somit hätten bereits 2010 im Paragraphen 39 BNatSchG andere Fristen stehen müssen, da sich auch der Herbstbeginn entsprechend nach hinten verschiebt: 15. Februar bis 15. Oktober wären damals daher als die phänologisch angepassten Termine die realistischen gewesen. Und sei dem sind wieder fast 1,5 Dekaden vergangen = 10.Februar bis 20. Oktober wären Termine, die der Realität der Naturveränderungen entsprechen.
Ich habe mich wie gesagt daher entschlossen, heute einen offiziellen Antrag bei der Bundesregierung und dem Bundesparlament in Form einer offiziellen Petition auf der dortigen Online-Plattform einzureichen. Sollte die Einreichung dieser Petition akzeptiert werden, wird es einige Tage dauern, bis sie dort erscheint, zumal heute das Wochenende beginnt. Den Link zur Petition werde ich dann nachreichen.
Stefan Weinert, am 1. März 2024
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Du sprichst mir aus der Seele!
Wer, wie ich, oft im Wald unterwegs ist, kann seit vielen Jahren beobachten, dass die Natur nicht nur in den Vorgärten der Städte immer früher aus ihrem Winterschlaf erwacht.
Mancherorts blühten im Februar schon Narzissen (normal wäre April) und alle Allergiker können ein Lied von stäubenden Haseln und anderen Büschen im Januar singen.
Eine verkürzte Rodungssaison z.B. für Forst BW im Altdorfer Wald ist längst überfällig.
Krass wie unsensibel und zerstörersch die Forstarbeiten, gerade in den letzten Wochen im Wald waren.
Danke für Deine Initiative