Klimaaktivist/innen aus dem Süd-Westen lassen Verkehrsminister Wissing auf der ersten Etappe ihres friedlichen Kampfes hinter sich zurück ...
Pressemitteilung der "Unterstützer*innen des wissenschaftlichen Dienstes
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags attestiert
Bundesverkehrsminister Wissing in einem Fachgutachten, aufgrund von
steigenden CO2-Emissionen im Verkehrssektor gegen das für Minister
gültige Klimaschutzgesetz zu verstoßen [2,3,4]. Das Ulmer Ordnungsamt
bestätigte am heutigen Mittwochvormittag nun diesen Protest --
allerdings mit einer Einschränkung.
Wie auch bei den Bauernprotesten gehe es um ein wichtiges Thema, erklärt
Ingo Blechschmidt (35) von der Aktivistengruppe "Unterstützer*innen des
wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags". "Schließlich kommt es nicht
alle Tage vor, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem
Fachgutachten den Rechtsbruch eines Bundesministers feststellt".
Die Aktivist*innen wollen in Absprache mit den Behörden im Rahmen einer
Kletteraktion auf der Adenauerbrücke mit Bannern auf diesen Rechtsbruch
hinweisen. "Der Verkehr soll unter unserer Versammlung flüssig fließen,
damit möglichst viele Autofahrer*innen über Wissings Rechtsbruch
aufmerksam werden und im Anschluss in der Familie und im Bekanntenkreis
darüber diskutieren können", erklärt Blechschmidt. "Für wen macht
Wissing Politik?", drängt sich für Blechschmidt im Zuge des auf.
Denselben Plan verfolgten die "Unterstützer*innen des wissenschaftlichen
Dienstes des Bundestags" schon im Juli 2023. Damals war der Protest
allerdings nicht angemeldet und die Polizei durchkreuzte ihre Pläne:
Immer wieder blockierte die Polizei einzelne Fahrspuren und nahm dem
Protest so seine unmittelbare Öffentlichkeit.
Nun konnten die Aktivist*innen einen Etappensieg feiern: Im
Kooperationsgespräch am heutigen Mittwochvormittag (21.2.2024)
bestätigte das Ulmer Ordnungsamt, dass der Protest grundsätzlich an der
von den Aktivist*innen gewünschten Stelle auf der Adenauerbrücke
durchgeführt werden kann. So wird diesen Sonntag ein riesiges
Transparent, das auf Wissings Rechtsbruch aufmerksam macht, die
Tunneleinfahrt bei der Adenauerbrücke zieren -- und wie von den
Aktivist*innen gewünscht, wird der Verkehr unter dem Banner ungehindert
fließen.
Auch auf die anstehende Gerichtsverhandlung am 5.3.2024 [5], bei der es
um den ähnlich gelagerten Protest vom Juli 2023 geht, könnte diese
Entscheidung Auswirkungen haben.
"Die Bestätigung des Ulmer Ordnungsamts beweist, dass ungewöhnlicher Protest auf Bundesstraßen grundsätzlich zulässig ist -- auch, wenn er in der Höhe stattfindet", so Blechschmidt. Für die Aktivist*innen ist diese Entscheidung auch eine Konsequenz der durch die Bauern veränderten Protestkultur in Deutschland. "Wir hatten schon 2022 und 2023 ähnliche Banneraktionen bei Brücken oder Tunneleinfahrten von Bundesstraßen geplant. Damals wurden unsere Versammlungsanmeldungen aber von den zuständigen Ordnungsämtern immer untersagt."
Für die Aktivist*innen bleibt allerdings ein Wermutstropfen, weswegen
sie den heutigen Erfolg auch nur als "Etappensieg" bezeichnen: Während
der Versammlung sei kein Klettern erlaubt. Für sie stelle das Klettern
allerdings ein wichtiges Element des Aktionsbilds dar. Ihrer Erfahrung
nach regen Versammlungen mit Kletteranteil mehr Diskussionen an, und das
Vorantreiben der gesellschaftlichen Debatte sei ja das Ziel ihres
Engagements. "Wenn die schriftliche Begründung für die ordnungsamtliche
Bestätigung rechtzeitig kommt, werden wir beim Verwaltungsgericht einen
Eilantrag einreichen, um auch das Klettern zu ermöglichen", so
Blechschmidt.
[1]
https://www.swp.de/lokales/ulm
[2]
https://www.handelsblatt.com/p
[3]
https://www.zdf.de/nachrichten
[4]
https://www.vcd.org/service/pr
[5]
https://www.swp.de/lokales/neu
Weitere Hintergründe und Referenzen:
https://etherpad.wikimedia.org