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Aktualisiert 🚩 Hamster unterwegs im "real-Weingarten" --- Wie die "Soziale Infrastruktur" im Kommunen übergreifenden Wohnquartier Weingarten/Ravensburg peu a peu zerstört wird ...

25. März, 2024 um 15:27 Uhr, Keine Kommentare
Liebe Leser/innen,

recht lange habe ich überlegt, wie ich die von mir weiter unten schriftlich dargelegte Situation mit einem aussagekräftigen, anschaulichen und zusammenfassenden Schlagwort oder Begriff bezeichnen könnte. Dabei und bei meinen parallelen Suchen im Internet, bin ich auf das gestoßen, was ich so ungefähr meine: Die Zerstörung der "sozialen Infrastruktur" in einem bestimmten Wohnquartier einer Stadt oder auch kleineren Kommune ("Dorf").  Konkret geht es um das kommunenübergreifende Wohn- und Aufenthaltsquartier der beiden freien Kreisstädte 88212 Ravensburg und 88250 Weingarten.

Unter der Begrifflichkeit "Soziale Infrastruktur" ist die Gesamtheit der Einrichtungen und Dienste zur sozialen Versorgung der Bevölkerung geeint. Sie ist wesentlich für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Kommunen und im gesamten Bundesgebiet. Diese Gleichwertigkeit unterliegt der öffentlichen Verantwortung, wird aber auch von nicht öffentlichen Akteuren erbracht (Vereine, Kirche, Ehrenamt). Oft aber reichen zentral angelegte Anlaufstellen oder solche in Nachbarorten nicht aus. Die Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ist maßgeblich für die Daseinsvorsorge und damit auch für die Umsetzung der Vorgabe des Grundgesetzes (GG) und des darauf basierenden Leitzieles gleichwertiger Lebensverhältnisse. Trotz der Bedeutung von "Gleichwertigkeit" gibt es bis heute keine allgemein anerkannte, verbindliche Definition für Daseinsvorsorge. Aber soziale Infrastruktur ist im engeren Sinn auf Jeden Fall die Gesamtheit der örtlichen, teilörtlichen sowie regionalen Dienste und Einrichtungen, die der sozialen Versorgung der Bevölkerung dienen. Sie umfasst daher die materielle soziale Infrastruktur, personelle soziale Infrastruktur (Fachpersonal) und Institutionelle soziale Infrastruktur, wozu auch ein funktionierendes Krankenhaus gehört, was in meiner Region in der Nachbarstadt Bad Waldsee beispielsweise nicht gegeben ist. Und dieses Krankenhaus fehlt auch in Weingarten. Doch das ist ein anderes und bitteres Thema.

Worum es mir im Kontext des Themas "Soziale Infrastruktur" heute geht, ist das Folgende:


Bei teilweise bis zu 90 Prozent Rabatt am letzten Verkaufstag (23.3.24), waren die Regale im Supermarkt "mein real" nahe der Grenze der beiden Städte Weingarten und Ravensburg hamsterleer. Und das werden sie wohl auch für längere Zeit bleiben ... Foto: Servus Ravensburg


Seit 32 Jahren lebe und wohne ich in der Ravensburger Nordstadt. Davon 16 Jahre im nördlichsten Quartier der  Türmestadt, ganz nah an der Grenze zur Nachbarstadt Weingarten - genannt auch "Burach". Und so gibt es logischer Weise sowohl in der Welfenstadt, als auch in der Oberschwabenmetropole einige "Burachstrassen" - "obere" und "untere".

Mittendrin im Zentrum liegen einige wichtige Institutionen, wie da wären: Kreisverwaltung, Gewerbliche Schulen, Humpisschule, Edith-Stein-Schule, CGH und der große Einkaufsmarkt "mein real" samt Postfiliale, Geldautomat und einigen anderen Gewerbeanbieter/innen. Wichtiger noch: Auf beiden Seiten des genannten Quartiers wohnen tausende von Bürgerinnen und Bürger und bewegen sich tausende von jungen Leuten und Beschäftigte, die versorgt werden müssen. Nicht nur mit Lebensmitteln, sondern auch mit den Möglichkeiten, soziale Angebote in Anspruch zu nehmen. Hier geht es um die Themen "Wohnqualität" und "Aufenthaltsqualität".



Das Burachquartier Weingarten/Ravensburg


Das gilt vor allem für die "immobilen" Bürger/innen, deren fester Wohnsitz sich in diesem Quartier befindet. Und hier wiederum für diejenigen unter ihnen, welche alt und/oder gehbehindert und/oder aus anderen Gründen (kein Auto, schlechte Busanbindung ...) nicht so mobil sind. Und gerade von jenen Älteren/Gebrechlichen leben hier recht viele.

Als vor einigen Jahren die Kreissparkasse (KSK) Ravensburg ihre Filiale in der nördlichsten Nordstadt schließen wollte (100 Meter südlich von McDonald), kontaktierte ich eines der Vorstandmitglieder der KSK, um auf genau dieses Problem aufmerksam zu machen. Doch ohne Erfolg. Ich wurde auf den Geldautomaten in der OSK oder bei der Eisporthalle verwiesen. Doch ein Geldautomat reicht gerade für älter Bürger nicht. Denn es gibt auch noch andere Bankgeschäfte, als die des "Geldabhebens" - und längst nicht jeder betreibt Online-Banking. Auch darauf hatte ich hingewiesen. Erfolglos!

So muss zum Bespiel "Oma Schneckerl" aus dem Alexiusweg (Ravensburg) 1.050 Meter zurücklegen, um die Überweisung für ihre bestellten und gelieferten Gardinen zu tätigen. Selbst wenn sie mit dem Bus fährt, muss sie noch vom Frauentor bis in die Stadtmitte schlurfen (!), weil nicht jeder Bus über den Marienplatz fährt (welcher fährt da eigentlich momentan?) und wenn, dann muss sie von ihren 989 Euro Rente dafür noch knapp Euro berappen. Und gerade heute musst auch ich die Strecke laufen, weil dringend zwei Bankgeschäfte (Überweisung und ein Gespräch) erledigt werden mussten. Zwar "hört" mir ein Geldautomat zu, aber er gibt mir keine Antwort und tut auch nicht, worum ich verbal bitte.

Und nun hat auch noch "mein real" in Weingarten geschlossen. Dieser geniale Einkaufsmarkt mit Lebensmitteln, Haushaltsbedarf jeder Art, Bekleidung von der Socke bis zur Lederjacke, "Postfiliale" *), Geldautomat, Friseur, Bäcker, Schuster, Lottoannahme, Reisebüro, eine wichtige Apotheke (medizinische Versorgung) und gleich drei Imbissen, hat nun am vergangenen Freitag für immer seine Glastüren geschlossen. Was das für die Menschen unmittelbar diesseits und jenseits der Stadtgrenze für die vor uns liegenden vierzehn (14) oder eventuell noch mehr Monate zu bedeuten hat, darüber wurde sich an bestimmten Stellen wohl zu wenig Gedanken gemacht. Und dann sind da ja auch noch die vielen Angestellten von real, die sich alle neue Jobs suchen mussten oder nun vom Arbeitslosen- oder Bürgergeld leben.  

*) Hier konnte man/frau nicht nur Briefmarken kaufen, sondern auch Briefe und Pakete abwiegen lassen und dann aufgeben, Einschreiben verschiedenster Art versenden und allgemeine Fragen (mit Antworten) stellen. 


Übrigens gibt es diese "Zerstörung" auch in der Ravensburger Weststadt, als dort vor Jahren das Bürgerbüro geschlossen wurde um Kosten zu sparen, die heute ihren Niederschlag auf dem kalten Pflaster des "Gespinstmarktes" wiederzufinden sind. Anderes Beispiel ist die Schließung der Jugendinformationsstelle "aha" im Stadtzentrum (dito). Fehlt nur noch, dass der Kontaktladen in Ravensburg nicht weiter betrieben wird ...

So wie ich das ganz persönlich sehe und meine, hätte die Geschichte mit dem "real-Weingarten" auch ganz anders, ohne die endgültige Schließung im Frühjahr 2024, verlaufen können. Und die Frage, ob für die nun anstehende Renovation und/oder Sanierung des Gebäudes bis zu seinem Neuanfang unter einem anderen Label und Logo, tatsächlich soviel Zeit benötigt wird, darf - nicht nur aus meinem persönlichen Interesse heraus - wohl erlaubt sein. Übrigens: Bei einer kürzeren Zeitspanne unter zwölf (12) Monaten bis zur Widereröffnung, hätte der neue Betreiber unter Umständen und aus rechtlichen Gründen, die Beschäftigten von real übernehmen müssen. *)

Wie dem auch sei: 14 Monate (so hieß es jedenfalls immer) oder eventuell mehr, sind eine lange Zeit - und auf jeden Fall liegt ein eventuell ungemütlicher Herbst und ein dunkler und kalter (?) Winter dazwischen.

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*)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. 

Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird.

(2) Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen nach Absatz 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet der bisherige Arbeitgeber für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht.
(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft durch Umwandlung erlischt.
(4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.


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