🚩Korrigiert und aktualisiert --> Die "Unwählbarkeit" des Ravensburger Gemeinderates eröffnet ein ursprüngliches Demokratie-Verständnis
liebe Leser/innen von Freiburg bis Flensburg und Dresden bis Dortmund,
sehr geehrte Damen und Herren der Politik in Kommunen, Ländern, Bund.
Als ich vor fünf Jahren eine Petition ins Internet gestellt hatte, in der die Mitbürger/innen aufgerufen wurden, sich in Zukunft bei Wahlen proaktiv gegenüber den zur Wahl stehenden Parteien und Wählergemeinschaften zu enthalten und damit dem Vorbild aus Frankreich „Vote blanc“ zu folgen, gab es zwar nur rund 250 Unterschriften für diese Idee, aber es hagelte auch Schläge gegen mich.
Doch bei mir hier im Ländle, genannt auch Oberschwaben in Baden-Württemberg, rücken die Kommunalwahlen 2024 (9. Juni) immer näher, und ehrlich gesagt, kann ich keine der sich momentan im Ravensburger Gemeinderat sich präsentierenden Parteien oder Wählergemeinschaften mit einem oder mehreren Kreuzen bedenken. Denn wie gesagt, sie präsentieren sich selbst - und ganz besonders einige ihrer Vertreter/innen - nicht aber repräsentieren sie die Mehrheit der Bürger/innen. Bitte beachten Sie, es geht hier und im Folgenden zunächst einmal um die Gemeinderatswahlen für die Stadt Ravensburg.
Vorweg ein schönes Beispiel worum es den Vertreter/innen des "Volkes" wirklich geht. Die Oberschwabenmetropole, weltweit durch die "Ravensburger Spiele" bekannt, hat außer ihrem Kern auch noch drei sogenannte unechte Teilgemeinden, die aber bisher auch Vertreter/innen im Stadtparlament haben. Das soll - so der Gesetzgeber - ab 2029 geändert werden. Für 2024 soll es im Rahmen einer Übergangslösung jeder Kommune in Baden-Württemberg überlassen bleiben, ob sie die alte oder die neue Regelung anwendet.
Nach langen Debatten und Streit hieß es aus dem Ravensburger Gremium: The winner is - - - the previous regulation = die bisherige (alte) Regelung. Natürlich, denn durch diese - das ergibt sich aus dem übergeordneten Wahlrecht - werden von 2024 bis 2029 nicht 32 Rät/innen hocken, sondern mindestens 40. Die Frage, haben die unechten Teilorte weiterhin Vertreter/innen im Bürgervertreter-Gremium der Gesamtstatt, ist also mit JA beantwortet. Statt 32 Egoismen sind es nun 40 plus X!
Dem muss ich das Folgende hinzufügen: Egal, wie sich die politischen Damen und Herren entschieden haben, ob die unechten Teilorte ihre extra-Vertreter/innen haben oder nicht, für mich - und viele meiner Bekannten und darüber hinaus Bürger und Bürger/innen - gibt es grundsätzlich gar keine echten Kommunalwahlen in der Stadt Ravensburg.
Grundsätzlich - so meine Meinung - hat das Modell "repräsentative Demokratie" - also der Parlamentarismus so, wie er in den letzten drei Dekaden verkommen ist - ausgedient. Vor allem in Ravensburg. Daher sind für mich Wahlen, gleich auf welcher Ebene, letztlich immer "unecht" - und das im tieferen und traurigen Sinne. Und ich sage das als linksgemäßigter Democrat! Und vor allem gilt das für meine Wahlheimat Ravensburg, wo ich seit nun 35 Jahren lebe und aktiv bin. Denn hier gilt nachweislich die "Lex Ravensburgis".
Der einst gut gemeinte Parlamentarismus, hat unsere Demokratie zu einer Schein-Volksherrschaft gemacht. Das Volk = der Souverän? Von wegen. Das Volk mit seiner Meinung, vor allem wenn sie konträr zum "Parlament" steht, stört doch nur die herrschende Politik - vom Stadtparlament bis hin zum Bundesparlament. Wer sich zu sehr einmischt, wird totgeschwiegen oder verklagt oder "sanktioniert". - Oder wollen die Deutschen etwa mehrheitlich diesen gegenwärtigen Krieg gegen Putin? Nein!! Und doch sind wir im Krieg mit ihm.
Und wenn ich diese Meinung vertrete, bin ich noch lange kein Sympathisant der Rechtsextremen. Im Gegenteil!! Ich bin auch nicht links-radikal. Ich lese nur das Deutsche Grundgesetz gründlich und nehme es ernst - ich Träumer und naiver Bürger - in dem der Parlamentarismus nicht vorgeschrieben ist, schon gar nicht als Alleinlösung für eine Demokratie. Die jetzt eingeführten Bürgerräte und Aktionen "Demokratie leben" - auch in Ravensburg - sind nicht das, was das Grundgesetz unter Partizipation und "Souverän Volk" versteht. Sie sind bestens ein Feigenblatt ähnliches Gebilde, der herrschenden Kaste.
Es gibt regionale Beispiele zu Hauf, die das alles belegen, auf deren Aufzählung ich hier aber schon aus reinen Platzgründen verzichten muss, auf Nachfrage jedoch gerne nachreiche. Auch die Behauptung der Ravensburger Administration, man/frau würde zu spät gegen demokratische Entscheidungen intervenieren, stimmt nachweislich nicht. Und selbst demokratische Entscheidung können sich zu einem späteren Zeitpunkt als Schaden für die Allgemeinheit herausstellen.
Aufgrund dieser Prämissen kann ich und werde ich auch nicht eine der zur Wahl stehenden Parteien und Wählergemeinschaften in meiner Kommune wählen. Aber meine Stimme werde ich dennoch abgeben, um mir das Recht der demokratischen Einmischung für die Zukunft nicht zu verwirken. Wie das, lieber (böser) Blogger? Wie soll das denn gehen?
Wie oft haben wir den Satz "Die da 'oben' tun so wie so, was sie wollen" schon gehört bzw. selber ausgesprochen oder gedacht. Siehe Krankenhausschließung(en), unsinnige Verkehrsentscheidungen, unsinnige "Ökologie" und so fort. Mehr und mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gehen genau deshalb nicht mehr zur Wahlurne, weil sie ins "Wahlkoma" gefallen sind. Oder sie entscheiden sich, Protestwähler/innen zu werden, was Ravensburg durchaus "blühen" könnte.
Wie gesagt, bei der bevorstehenden Kommunalwahl zu Hause zu bleiben, respektive keinen Wahlzettel abzugeben, ist für mich aber keine Lösung. Und eine eigene Partei wählen oder sich einer der bestehenden anschließen und damit eventuell selbst zu einem Kropf-Parlamentarier zu werden, ist keine Option.
Wie wäre es, wenn ich statt dieses ganzen Wahlkatalogs mit sichtbaren Namen und unsichtbaren Versprechen und mit 40 sinnlosen Kreuzen *) –einen schlichten weißen völlig unbeschrieben Bogen Papier in den Umschlag stecke und diesen in die Wahlurne werfe! „Vote blanc“ nennt man/frau das in Frankreich und das ist auch in Deutschland nicht verboten.
*) Als Rentner im Alter von 72 Jahren, verweigere ich meine Kreuze schon allein deshalb, weil mir erst vor wenigen Tagen ein amtierender (!) Stadtrat klar und deutlich und unmissverständlich zu verstehen gab, dass wir, die ab "Ende Sechzig" Seienden, klare gesellschaftliche Auslaufmodelle sind, die - insbesondere, wenn sie auf die "Neunzig" zu gehen, ihren Mund zu halten haben und sich nicht dauernd einmischen sollen mit ihrer "Kritik, Kritik, Kritik" - eben "Auslaufmodelle". Und - ich werde mich keinesfalls darauf einlassen, wenn es heißt, so war das nicht gemeint, das ist ein Missverständnis, oder ein Einzelfall. Es gibt ein Erinnerungsprotokoll, welches auch - wenn es ein muss - vor Gericht relevant ist.
Nachzulesen hier: https://servus-ravensburg.mozello.com/gedanken-zu-/params/post/4462135/ravensburg-lebt-schon-lange-in-einer-phantasiewelt-und-steckt-noch-in-den-k
Enthaltungen (die bei Wahlen in Deutschland gar nicht vorgesehen sind, was ich für einen demokratischen Fehler halte) werden nach dem deutschen Wahlrecht als „ungültige Stimmen“ gezählt und auch als solche veröffentlicht - und haben einen zählbaren Einfluss auf die Höhe der Wahlbeteiligung.
Stef-Art 2024 (c) - Für die Kommune Ravensburg; bitte individuell ankreuzen
---------------------------------------------------------------------------------------
Stef-Art 2024 (c) - Für deine/Ihre Kommune; bitte individuell ankreuzen
Weder das zuständige Wahlamt, noch die Stadtverwaltung, noch die hiesige Presse werden die Tatsache verschweigen können, wenn in 397 (oder mehr …) geöffneten Briefumschlägen lediglich ein weißes Stück Papier mit der stummen Botschaft „der Gemeinderat repräsentiert mich nicht“ = Vote Blanc, in den Urnen liegen.
Auch wenn – wie gesagt - die Möglichkeit einer Stimmenthaltung bei politischen Wahlen in Deutschland auf dem Stimmzettel bisher gesetzlich nicht vorgesehen ist, so widerspricht die Möglichkeit der Stimmenthaltung doch den Vorschriften des Grundgesetzes nicht.
In Artikel 20 GG heißt es: "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Und in Artikel 38 (1) GG ist zu lesen: "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Bei politischen Wahlen kann und soll der Bürger also Einfluss auf die zukünftige Politik nehmen. So jedenfalls die Theorie. Was aber, wenn gewählte Politiker wiederholt und über längere Zeiträume hinweg nicht einhalten, was sie versprochen haben oder gegen ihre Vorsorge- und Fürsorgepflicht verstoßen, was, wenn der/die Bürger/in grundsätzlich mit der parlamentarischen Arbeit über Jahrzehnte höchst unzufrieden ist.
Soll und darf seine Willensäußerung hier nur darin bestehen, dass er nicht mehr wählen geht, da es ja eine Wahlpflicht in Deutschland nicht gibt (und dann als Wahlmuffel gilt), oder beim kleineren Übel, sein Kreuz irgendwo oder bei den "Rechten" macht, um seiner Bürgerpflicht zähneknirschend doch nachzukommen, oder seine abgegebene Stimme ungültig macht? Das kann und darf in einer freiheitlichen Demokratie nicht sein und widerspricht auch dem Tenor des Deutschen Grundgesetzes.
Zwar argumentiert der Gesetzgeber, dass durch eine Enthaltung weder ein Wählerwille abgeleitet noch ein/e Repräsentant/in gewählt werden könne. Das aber ist nur die halbe Wahrheit. Denn sehr wohl wird durch die Möglichkeit einer Enthaltung im Rahmen von "Vote Blanc" ein klarer und eindeutiger Wählerwille/Meinung deutlich, s. o., während Wahlverweigerung und bisher ungültige Stimmen nach vielen Seiten interpretierbar sind.
Für die Bochumer Organisation unwaehlbar.org ist die Stimmenthaltung daher ein "absolut legitimes demokratisches Bürgerrecht". Sie fordert - ähnlich wie in Frankreich - die Möglichkeit eines "vote blanc". - Die Abgabe eines 'ungültigen Stimmzettels' ist zwar eine begrüßenswerte, weil aktive Form der Wahlverweigerung, allerdings rechnet das Wahlsystem auch diese Stimmen zur Wahlteilnahme und damit zur Legitimation des ganzen Prozesses", heißt es auf der Homepage des Bochumer Vereins. Abhilfe würden hier nur zusätzliche Wahlfelder schaffen, mit denen die Wahlberechtigten sich "enthalten" oder klar ausdrücken könnten, dass sie keine der zur Wahl stehenden Parteien bzw. Kandidaten wählen wollen. Dass es diese Option nicht gibt, sei ein Skandal. Denn die bisherige Variante, den Stimmzettel "ungültig" zu machen, diskreditiere schon vom Namen her ein solches Wählervotum und werde meist als Unvermögen abgetan, den amtlichen Wahlzettel Vorschrift gemäß zu gebrauchen.
Als demokratischer Blogger verspreche mir bei er proaktiven „Stimmenthaltung“ wie oben beschrieben, bei der bevorstehenden Kommunalwahl aber auch grundsätzlich bei allen politischen Wahlen
a) eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung
b) einen ebensolchen Denkzettel für das politische Establishment und
c) die Einsicht und Rückbesinnung darauf, dass wir nicht nur in einer repräsentativen, sondern vor allem auch in einer partizipativen Demokratie leben.