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MdB Agnieszka Brugger sollte sofort zurücktreten ... Eine Zumutung für die Friedensbemühungen

16. März, 2024 um 14:07 Uhr, 3 Kommentare
Sehr geehrte Leser/innen,

seit nun 34 Jahren habe ich das Privileg, in der schönsten Gegend der Republik zu leben - in Oberschwaben, dem Landstrich zwischen Bodensee und Donau, wischen Alpen und der Alb. Womöglich ist es auch ein Privileg, dass aus dem Wahlkreis 294, der zu Oberschwaben gehört, und der seit 1989 mein zu Hause ist, gleich vier (4) Abgeordnete im Deutschen Bundestag sitzen. Darunter auch die Grüne Agnieszka Brugger - und das seit 14 Jahren. Das allerdings ist seit zwei Jahren und einem Monat für mich leider kein Privileg mehr, sondern eher das Ertragen einer Primaballerina und treuesten Freundin der Ukraine - nach Annalena, ihrer Busenfreundin. 

Staubtrocken und ohne Emphase widerspricht sie ihrem Koalitions-Kanzle. Wäre diese Rede aus dem Mund Baerbock's gekommen, gäbe es heute womöglich keine politische Ampel mehr. So sprach also "meine" Bundestagsabgeordnete, die angeblich auch meine Meinung im Bundestag re-präsentiert. Tut sie aber nicht! Im Gegenteil, sie - als Vertreterin der einstigen Pazifisten schlechthin - fordert mehr, weitere, gefährlichere, tödlichere und zu missbrauchende Waffen für die Ukraine gegen Putin.

Das pazifistische "Frieden schaffen ohne Waffen", verkehrt Brugger in das "nicht, wer Waffen liefert, riskiert einen Krieg, sondern, wer Waffen nicht liefert, riskiert einen Krieg." Und während der Bundeskanzler sich mit seiner Taurus-Weigerung auf seinen Amtseid beruft (das Wohl des Volkes), verdreht auch hier die abgebrochene Studentin Brugger *) das Ganze ins Gegenteil: Was dem Frieden nutzt (Taurus und Co.), das gebietet der Amtseid.  Und sie meint noch, die Ukrainr hätte nie das Vertrauen Deutschlands missbraucht. 

*) Agnes Monika Brugger (so der amtliche Name) machte im Juni 2004 ihr Abitur am Mallinckrodt-Gymnasium Dortmund. Ab Oktober 2004 studierte sie im Magisterstudiengang Politikwissenschaft mit den Nebenfächern Philosophie und Öffentliches Recht an der Universität Tübingen. Dieses Studium wurde von ihr nicht beendet. Sie war Mitglied des dortigen AStA und Senates. Zwischen 2006 und 2009 war sie Stipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung. Seit 2021 ist sie an der Universität Tübingen im Bachelorstudiengang Politikwissenschaften mit Nebenfach Öffentliches Recht eingeschrieben.

Als Rolf Mützenich - der schon immer bessere Bundeskanzler - dann ans Rednerpult tritt und für das Einfrieren des Ukraine-Konflikts und später Verhandlungen und gegen "Taurus-Lieferungen" plädiert, twittert der heutige stellvertretende Außenminister der Ukraine und frühere Botschafter seines Landes in der BRD, Andrii Melnyk: „Habe immer gesagt: dieser Typ war und bleibt der widerlichste deutsche Politiker. Für immer und ewig.“ Und mit diesem "Säbel" macht sich Frau Brugger gemein! Unerträglich.

Deshalb fordere ich die MdB Frau Brugger auf, das Bundestagsmandat, welches auch ich ihr durch demokratische Wahl 2021 erteilt habe, niederzulegen. Denn weder will ich Taurus-Lieferungen in die Ukraine und ich will nichts mit dem "Friede nur mit Waffen" zu tun haben.

Stefan Weinert, Ravensburg, Wahlkreis 294 

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Ergänzung zu Kommentar 01:

Ein imperatives Mandat ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an Aufträge seiner Wähler gebunden ist. Damit kann sowohl der Bindungszwang eines Delegierten an die ihn entsendenden Partei-Vereinsgliederungen als auch der eines Abgeordneten an den direkten Willen des wählenden Bürgers gemeint sein. Folgt der Mandatsträger nicht der Linie der ihn entsendenden Organisationsgliederung oder dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden.

Nach Artikel 38 Abs. 1 GG ist ein imperatives Mandat in der BRD nicht zulässig.

3 Kommentare - MdB Agnieszka Brugger sollte sofort zurücktreten ... Eine Zumutung für die Friedensbemühungen

Bekannt - 16. März, 2024 um 16:19 Uhr
Leider gibt es kein imperatives Mandat für die Mandatsträger:innen !
Stefan Weinert - 16. März, 2024 um 16:40 Uhr
Imperatives Mandat: siehe Ergänzung am Ende des Artikels ...
Bekannt - 16. März, 2024 um 16:50 Uhr
In der Bundesrepublik sind direktdemokratische Verfahren auf der Bundesebene schwach ausgeprägt. Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes betont die Volkssouveränität und bestimmt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt.
Ich habe bereits in den 1970zigern geschrieben: Alle Gewalt geht dem Volk aus!

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